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Der ESTA Antrag, Reisepass und alle wichtigen Infos dazu.

ESTA Antrag

Endlich: Good News für alle USA Fans!

Ab 11.Mai 2023 entfällt die Pflicht zum Nachweis einer Coronaimpfung (Covid-19) für ausländische Reisende in die USA. Der nationale Gesundheitsnotstand der Vereinigten Staaten gilt als beendet.

Der Esta Antrag: Alles, was man wissen muss.

Wer in den USA Südwesten reisen möchte und an seinen Vorbereitungen dafür arbeitet, stößt unweigerlich auf den Begriff „ESTA“ oder „ESTA Antrag“. Doch was ist das eigentlich? Wir klären hier über die Aufgabe dieses Antrags auf, wer diesen beantragen darf und wer nicht dazu berechtigt ist. Wann benötigt man das ESTA und wie lange gilt dieses?
Die Antworten auf diese vielen verschiedenen Fragen werden wir im Nachfolgenden geben.


Was ist ein ESTA Antrag?

  • ESTA ist die Abkürzung für „Electronic System for Travel Authorization“. Übersetzt: „Elektronisches System zur Einreisegenehmigung“. Es wird online durch das US-amerikanische “Department of Homeland Security”, also das Ministerium für Heimatschutz, betrieben.
  • Wie der Name schon sagt, arbeitet dieses System automatisiert und soll vorab schnell und effizient die Auswahl treffen, ob man für eine Anreise in die USA berechtigt ist oder nicht. So wird verhindert, dass sich unberechtigte Personen in Richtung USA in Bewegung setzen.
  • Das ESTA Verfahren gilt nur für Personen, die visumfrei ihre Anreise per Schiff oder mit dem Flugzeug unternehmen. (Dazu gehören nicht Privatflugzeuge oder kleinere Schiffe oder Boote. Dann braucht man ein gültiges Visum.).
  • Es gilt nicht für Leute mit einem gültigen Visum oder gar für US Amerikaner selbst.
  • Wer über Land einreist, sprich aus Kanada oder Mexiko, muss das ursprüngliche Formular I-94W bei der Einreise ausfüllen; dieses wurde bei Einreisen via Flugzeug oder Schiff durch ESTA ersetzt (also Einreisen, bei denen eine große Anzahl von einreisewilligen Besuchern gleichzeitig eintrifft.) ESTA deckt also diese Einreiseversion nicht ab.

Wer kann und muss ESTA nutzen?

  • Der ESTA Antrag ist für Besucher gedacht, die Staatsangehörige eines “Visa Waiver Program” Teilnehmerlandes sind.

Dazu gehören:

Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Japan, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Malta, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigtes Königreich. Kurz gesagt: Alles Staaten, die mit den USA freundschaftliche Beziehungen unterhalten bzw. deren Bürger in der Regel als unproblematisch gelten.

  • Wird der ESTA Antrag online bewilligt, kann man damit 2 Jahre lang mehrere Male, für jeweils maximal 90 Tage, in die USA zunächst anreisen. Tipp: Dazwischen sollte aber erfahrungsgemäß immer etwas Zeit vergehen. Wie viel, ist nicht genau definiert, es darf aber nicht der Eindruck entstehen, dass man in den Staaten heimisch werden möchte.

Achtung! „ANREISEN“ haben wir extra so formuliert. Die Entscheidung darüber, ob man dann auch in die Staaten einreisen darf, trifft letztendlich die Officer der „U.S. Customs and Border Protection“, also die Einwanderungsbehörde, auf die man bei der „Immigration“ trifft, die man zwangsweise nach der Landung am ersten Hafen oder Airport in den USA durchlaufen muss. Begründen müssen diese die Entscheidung einer Ablehnung dem Besucher gegenüber nicht!

  • ESTA ist hauptsächlich für Besucher gedacht, die z.B. Urlaub machen oder Verwandte besuchen wollen.

Achtung! Besuchen ist Programm! Das heißt, man darf keinerlei Tätigkeiten gegen Entlohnung übernehmen, auch wenn sie eher nach einem Gefallen aussehen. Z.B. Babysitting für eine Verwandte gegen ein Entgelt kann schon dazu gehören. Oder aushelfen in einer kommerziellen Autowerkstatt eines Freundes, wenn mal Personalmangel herrscht usw.. Da verstehen die Behörden keinen Spaß und verfolgen das entsprechend! Solche Probleme möchte man dann wirklich nicht haben…

  • ESTA deckt aber auch kleinere Geschäftsreisen ab. Da diese sehr unterschiedlich sein können, setzt man sich im Zweifel besser vorher mit der US Botschaft in Verbindung und fragt dort nach, wie man sich im entsprechenden Fall verhalten muss.
  • Den Antrag müssen auch all die Reisenden stellen und bewilligt bekommen, die nur in den USA zwischenlanden, um dann – z.B. nach Südamerika – weiterzufliegen.

Wer ist vom ESTA Antrag ausgeschlossen?

  • Der ESTA Antrag wird nicht bewilligt, wenn man nicht aus einem der „Visa Waiver Program“ Staaten stammt.

Ausnahme: Jeder Bürger, der zwar aus einem Visa Waiver Program – Land stammt, sich aber seit dem 1. März 2011 im Irak, im Sudan, im Iran, in Syrien, in Libyen, in Somalia oder im Jemen aufgehalten hat, ist vom Visa Waiver Program ausgeschlossen und bekommt den ESTA Antrag nicht genehmigt. Ausgenommen sind Leute, die aus militärischen oder diplomatischen Gründen dort verweilt haben und das auch nachweisen können.

  • Besitzt man eine doppelte Staatsbürgerschaft, ist also Bürger eines Visa Waiver Program Landes, gleichzeitig aber auch Bürger eines Staates wie Iran, Irak, Sudan oder Syrien, bekommt man mit dem ESTA Verfahren ein echtes Problem. Unabhängig davon ist, ob man vor dem 21. Januar 2016 schon einmal mit ESTA in die USA eingereist ist und der Antrag damals also bewilligt wurde.
  • Personen, auf die das zutrifft, müssen sich mit der US Botschaft in Verbindung setzen, wenn sie die USA besuchen wollen.
  • Wer eine Ablehnung seines Antrages bekommen hat und sich keines speziellen Grundes dafür bewusst ist, aber dennoch in die USA einreisen möchte, muss zu diesem Zwecke die jeweilige zuständige US-Botschaft kontaktieren.

Noch weitere Einschränkungen?

  • Der bewilligte ESTA Antrag ist zwar an sich zwei Jahre lang gültig, aber auch an das Ablaufdatum des Reisepasses gekoppelt, der für die Formularausfüllung verwendet wurde. Das heißt, läuft die Gültigkeit des Reisepasses vor der Gültigkeit des ESTA Antrages ab, erlischt die entsprechende Einreisebewilligung genau an diesem Tag.
  • Gut: kurz vor Ablauftermin eines gültigen ESTA – Antrags erhält man eine Hinweis – eMail.
  • Erhält man einen neuen Reisepass, muss auch ein neuer ESTA Antrag gestellt werden, sofern man in die USA reisen möchte.
  • Bei Anreise in die Staaten muss das ESTA noch gültig sein. Tipp: Wir empfehlen, dass das ESTA Ablaufdatum noch ausreichend hinter den 90 Tagen Maximalreisedauer liegt. So erspart man sich jede Menge Ärger, wenn man z.B. seinen USA-Aufenthalt unterbricht, um einige Tage in Kanada, Mexiko oder anderen Ländern zu verbringen. Wer dann noch beschließt, die Reisedauer zu verändern, kann evtl. mit dieser 90 Tage Frist in Konflikt kommen.
  • Die 90 Tages Frist, die pro Besuch in den USA gilt, zählt ab dem Tag der Anreise, egal, ob sie unterbrochen wurde, um sich zwischenzeitlich in einem anderen Land aufzuhalten. Die Uhr tickt also durchweg!
  • Der ESTA Antrag muss mit einem gültigen ePass gestellt werden.
  • Ein Antrag pro Reisender ist Pflicht!
  • Auch wenn man mit Kindern und Kleinstkindern reist: Jeder benötigt einen eigenen ePass!
  • ESTA soll eigentlich bis zu 72 Stunden vor einer Abreise in die USA beantragt und genehmigt sein.
  • Wer ganz kurzfristig bucht, kann ebenfalls noch einen ESTA Antrag stellen; wichtig ist dabei, dass man so lange wartet, bis die Bestätigungsmail eintrifft. Das geschieht nur, wenn man den Antrag auch schon bezahlt hat.
  • Der bewilligte ESTA Antrag beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika!
  • Ganz wichtig! Man muss im Besitz eines Rückflugtickets oder eines weiterführenden Tickets sein, um den ESTA Antrag genehmigt zu bekommen (ACHTUNG! Weiterführende Tickets dürfen nicht in folgenden Staaten enden: Kanada, Mexiko oder einem der Karibik-Staaten!).

Was kostet ein ESTA Antrag?

Die Kosten für einen ESTA Antrag können variieren:

  • Ein bestätigter ESTA-Antrag kostet pro Person 21 US-Dollar (4 US-Dollar für die Antragsgebühr, 17 US-Dollar für die Genehmigung). Dies wird als ein Betrag eingefordert.
  • Ein abgelehnter Antrag kostet 4 US-Dollar Antragsgebühr.

Wie kann ich den ESTA Antrag bezahlen?

Erst nach getätigter Bezahlung wird online eine Prüfung der Antrages / der Anträge eingeleitet.

Folgende Zahlungsmittel kann man dafür benutzen:

  • alle gängigen Kreditkarten, z.B. VISA, Mastercard, American Express usw.
  • PayPal

Gibt es verschiedene Arten des ESTA Antrags?

Ja. Es gibt zwei verschiedene Arten:

  • Individueller Antrag

Der „Individuelle Antrag“ gilt nur für eine Person.

  • Gruppe von Anträgen

Die „Gruppe von Anträgen“ kann von einer Person für bis zu 50 unterschiedliche Personen gestellt werden. Das ist von Vorteil, wenn man z.B. für Familienmitglieder einen Antrag stellt oder für eine größere Gruppe von Leuten. Zusammen reisen müssen diese aber nicht! Auch die Bezahlung kann dann für alle gestellten Anträge in einer Transaktion erledigt werden.


Kann am ESTA Antrag noch etwas geändert werden?

Ja. Jeder Antrag erhält eine ID, also Identifikationsnummer, die man sich unbedingt aufschreiben, ausdrucken oder abfotografieren sollte.

Der Antrag kann eine Woche lang bearbeitet werden.

Das Fälligkeitsdatum findet man in der Antrags- oder Gruppeninformation.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, wird der individuelle Antrag oder die Gruppe von Anträgen gelöscht!

Mit dieser ID und den Kontaktdaten der Person, die den Antrag oder Gruppenantrag gestellt hat, kann man sich bis zum Fälligkeitsdatum immer wieder in die Antragstellung „einwählen“ und

  • eine Gruppe von Anträgen ansehen,
  • den Status der Gruppe von Anträgen überprüfen, z.B. die Gültigkeitsdauer,
  • für einen Gruppenantrag in einem einzigen Zahlungsvorgang zahlen,
  • eine Gruppe von Anträgen aktualisieren
  • und Anträge zur Gruppe hinzufügen bzw. aus der Gruppe entfernen.

Achtung! Ist das ESTA erst einmal bezahlt kann man nur noch zwei Informationen innerhalb der Anträge ändern:

  • Die eMail Adresse, unter der jeder einzelne Antragsteller erreichbar ist;
  • die erste Adresse in den USA, wo der einzelne Antragsteller direkt nach Ankunft anzutreffen ist (das ist wichtig, wenn man mehrmals innerhalb der zwei Jahre Gültigkeitsdauer des ESTA in die USA einreisen möchte).

Es ist also absolut wichtig, bei der Stellung des ESTA Antrags alle Kontaktinformationen parat zu haben und vor der Bezahlung alle Felder und Angaben abermals auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Hat man während der Antragstellung Fehler gemacht und nicht entdeckt, z.B. die Ausweisnummer falsch angegeben oder einen Buchstaben im Namen vergessen und den Antrag schon gestellt sowie bezahlt, dann ist es nötig, erneut einen Antrag zu stellen und die dafür entstehenden Kosten zu tragen!


Wo finde ich den deutschen ESTA Antrag?

Den einzigen offiziellen deutschsprachigen ESTA Antrag findet man hier: LINK .

Den einzigen offiziellen ESTA Antrag findet man hier: LINK .

Auf dieser Seite kann man die gewünschte Sprache selber auswählen.


Macht es Sinn, Firmen mit der Antragstellung zu beauftragen?

Dazu gibt es ein klares „Nein“ von unserer Seite!

Achtung! Es tummeln sich zahlreiche Anbieter im Internet, die das Stellen des ESTA Antrags als Dienstleistung anbieten. Diese sind weder von der „Custom Border Patrol“ noch von irgendeiner anderen offiziellen Stelle der USA Administration dazu autorisiert. Dazu völlig unnötig, denn alle Daten, die im Antragsformular des ESTA abgefragt werden, muss man also erst an diesen Dienstleister übermitteln. Warum diesen Umweg über Dritte machen, wenn man genau diese Angaben auch selber in den Antrag eingeben muss? Zumal man seine persönlichsten Daten in völlig fremde Hände geben würde! Also Finger weg von solchen Angeboten!


Der ESTA Antrag in Bildern!


Die Antragstellung. Muss man Informationen parat haben?

Für einen reibungslosen Ablauf ist es empfehlenswert, alle nötigen Daten und Unterlagen griffbereit zu haben.

Denn nach einiger Zeit Inaktivität bei der Antragstellung fordert die Formularseite mit dem Satz „Die Zeit für Ihre Sitzung ist beinahe abgelaufen. Bitte klicken Sie OK, falls Sie mehr Zeit benötigen.“ auf, im Prozedere fortzufahren.

Um nicht alles nach dem Verstreichen der Eingabezeit nochmals eingeben zu müssen, macht Vorbereitung also Sinn.

Für das Ausfüllen eines ESTA Antrags muss mit 15 – 30 Minuten pro Person gerechnet werden.


Welche Daten werden denn abgefragt?

Pflichtfelder sind mit einem roten Stern gekennzeichnet.

Umlaute, also „ä“, „ö“ und „ü“ sind durch „ae“, „oe“ und „ue“ zu ersetzen. Alle Angaben auf Englisch bitte!

Angeben soll man:

  • Bei Gruppenanträgen muss eine Kontaktperson festgelegt werden, die die gestellten Anträge managt. Das ist dann der „Ansprechpartner“ für etwaige Änderungen innerhalb der Anträge. Es wird eine Gruppen ID generiert und per eMail an die Kontaktperson gesandt. Dieser Punkt entfällt natürlich bei einem individuellen Antrag.
  • Eine gültige und gedeckte Kreditkarte und deren Sicherheitsnummer oder einen PayPal Account mit Login-Daten.
  • Einen gültigen ePass. Die Gültigkeit sollte am besten 6 Monate und mehr über das Einreisedatum hinaus bestehen. Das gilt für jeden Antragsteller. Das sind Eltern, Kinder und Kleinstkinder genauso wie Rentner.
  • Name und Vorname der Eltern. Sollte man diese ganz oder ein Elternteil nicht kennen, „UNKNOWN“ eintragen.
  • Vor- und Zuname des Antragsstellers,
  • Künstlername des Antragsstellers – falls vorhanden, ansonsten das Feld freilassen;
  • Adresse und Reisepassnummer des Antragstellers,
  • aktuelle eMail – Adresse des Antragsstellers,
  • Geschlecht des Antragsstellers,
  • Geburtstag des Antragsstellers und
  • Geburtsort des Antragsstellers.
  • Es wird nach der „NATIONALEN IDENDITÄTSNUMMER“ gefragt. So etwas gibt es in Deutschland nicht! In diesem Fall haben wir wahrheitsgemäß „UNKNOWN“ eingetragen und das System hat es problemlos akzeptiert.
  • Die „KONTAKTINFORMATIONEN“ beziehen sich auf dich! Name und Vorname etc. hast du ja zuvor schon eingetragen; in das Feld „Startseite Adresszeile 1“ trägst du deine Straße und Hausnummer ein, „Stadt“ und „Land“ sind auch kein Problem . Tricky wird es bei „Staat, Provinz, Region“; nach unserer Erfahrung funktioniert hier nur deine Postleitzahl und nicht das Kürzel deines Bundeslandes!
  • Telefonnummer plus internationale Vorwahl des Antragsstellers: Du klickst „Germany“ aus dem Dropdown Menü an und trägst gleich daneben die heimische Telefonnummer Ohne „Null“ bei der Vorwahlnummer ein! Alles klar?)
  • Unter dem Punkt “INFORMATION ZU IHREM BERUFLICHEN WERDEGANG” sind Angaben zum Arbeitgeber (Name, Adresse usw.) zu machen.
  • Derzeitige Tätigkeit (also Angestellter, Inhaber, Hausmann/Hausfrau,Pensioner usw.). Bei einem Klick auf die Fragezeichen rechts oben in der Ecke der Formularfelder werden verschiedene Möglichkeiten aufgezählt. Wähle eine davon aus.
  • „INFORMATION ZUR US-KONTAKTPERSON“. Das trifft auf Reisende zu, die über Verwandtschaft, Freunde oder einen Ansprechpartner einer Firma o.ä. verfügen, also jemanden, der in den Staaten zu Hause ist. Hat man diese Person nicht, was wohl für die meisten Reisenden gilt, muss an dieser Stelle „UNKNOWN“ eingetragen werden. Die Telefonnummer ist ein Pflichtfeld, hier tragen Leute ohne Kontaktperson fünf mal die Null ein „00000“. Unter dem Punkt „Stadt“ wird eine Antwort erwartet; der Hinweisgeber (das Fragezeichen rechts oben) gibt an, man soll „UNBEKANNT“ eintragen. Tut man dieses kann es vorkommen, dass bei abschicken der Formularseite ein Fehler ausgegeben wird. Sende die Seite erneut und eine Checkbox erscheint; die dazugehörige Fehlermeldung fragt nach, ob die angegebene Adresse/Stadt tatsächlich so stimmt. Setze das Häckchen und sende es erneut ab. Mehrere Versuche sind durchaus möglich…
  • Bei „NOTKONTAKTINFORMATION INNERHALB ODER AUSSERHALB DER USA“ gibt man Name, Vorname, eMail-Adresse und Telefonnummer (so wie oben beschrieben) seines Notkontaktes ein.
  • Der Punkt „ADRESSE WÄHREND IHRES AUFENTHALTS IN DEN USA“ ist etwas verwirrend, gerade, wenn man vorhat, einen Roadtrip oder eine Reise innerhalb der Staaten durchzuführen. Hier trägt man die Adresse des ersten Hotels, Motels oder Airbnb ein, welches man nach dem Eintreffen in den USA zur Übernachtung ansteuert.
  • „ERFOLGT IHRE REISE IN DIE USA IM ZUGE EINES TRANSITS IN EIN ANDERES LAND?“ muss natürlich verneint werden, wenn man ausschließlich in die USA reisen möchte.
  • „ANDERE STAATSBÜRGERSCHAFT / NATIONALITÄT“ ist wahrheitsgemäß zu beantworten.
  • „GE-MITGLIEDSCHAFT“ bejaht man nur, wenn man wirklich Mitglied im „CBP Global Entry Program“ ist.
  • Der Abschnitt „FRAGEN BETREFFEND TEILNAHMEBERECHTIGUNG“ enthält einige Einzelfragen zur körperlichen Verfassung, Drogensucht und ansteckenden Krankheiten. Weiterhin sind Antworten auf Fragen zur polizeilichen Vorgeschichte und evtl. beabsichtigten illegalen Tätigkeiten in den USA zu finden.

Antragstellung und Entscheidung

Hat man alle Fragen beantwortet und die Angaben nochmals abgeglichen, stellt man nun den Antrag oder die Gruppe von Anträgen, sendet es also zur Überprüfung.

Danach wird noch einmal eine Kontrollseite eingeblendet, wo man zur Sicherheit ein weiteres Mal seine Angaben Wort für Wort überprüfen kann. Mit dem „EDIT“ Button kann man Korrekturen vornehmen.

Es ist jede Seite einzeln zu kontrollieren und zu bestätigen!

Weiter geht es dann zur Zahlung. Ist diese erfolgt, wird der Prüfvorgang umgehend eingeleitet.

Danach wird man automatisch zur nächsten Seite weitergeleitet. Hier erfährt man, ob der ESTA Antrag genehmigt wurde oder nicht oder die Entscheidung noch aussteht. Ebenfalls wird die Nummer des Antrags aufgeführt und eine Zahlungsbestätigung erteilt.

Auch die Antragstellerinformationen sind einschließlich der gegebenen Antworten ausgewiesen.


Den ESTA Antrag ausdrucken und mitführen?

Es ist auf jeden Fall wichtig, den Antrag zum einen herunterzuladen und diesen abzuspeichern.

Gleichzeitig empfehlen wir das Ausdrucken des Antrages bzw. der Anträge.

Wir tun dies immer in doppelter Ausführung, um je ein Exemplar bei unserem „Notkontakt“ zu hinterlassen. Auch machen wir davon Kopien mit dem Smartphone; Sollten die Reiseunterlagen während des Trips verloren gehen, kann das euer Backup sein.

Im übrigen machen wir das mit allen unseren Reiseunterlagen, vom Mietvertrag über Permits und der Flugbuchung bis hin zu Hotelreservierungen und hinterlassen diese bei unserem Notkontakt oder in der „Cloud“; dort kommt man, wenn man die Zugangsdaten auswendig weiß, immer heran.

Schnell sind entsprechende Unterlagen dann via Cloudspeicher, per Foto übers Handy oder eMail transferiert, sollte man sie ersatzweise benötigen.

Es wird aber von offizieller Seite nicht explizit gefordert.

Trotzdem raten wir jedem Reisenden dazu, den Ausdruck der ESTA-Genehmigung mitzuführen.


Was ist denn ein „ePass“?

Ganz einfach: Der „ePass“ ist ein Kürzel für „elektronischer Reisepass“. Auch wird dieser oft als „maschinenlesbarer Pass“ oder „biometrischer Pass“ bezeichnet. Seit 2005 werden in Deutschland nur noch solche Pässe ausgegeben. Sie haben eine maximale Gültigkeit von 10 Jahren, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr ist die Gültigkeit auf 6 Jahre beschränkt (das ist der starken optischen Veränderung, die man im Jugendalter erfährt, geschuldet).

Erkennungsmerkmale sind:

  • Der Pass ist in der Europäischen Union bordeauxrot.
  • Vorn, auf der Außenhülle, ist am unteren Rand ein typisches Signet eingeprägt. Es stellt ein goldenes Rechteck dar, welches durch eine horizontale Linie unterbrochen ist. Mittig der Linie ist ein goldener Punkt eingelassen.
  • Seit 2007 werden in einem im Pass befindlichen Chip biometrische Daten gespeichert. Diese bestehen aus einem digitalen Passbild sowie zwei digital erfassten Fingerabdrücken. Alle Reisenden sollten demnach ab 1.Januar 2018 mit einem solchen ePass unterwegs sein, denn die maximale Gültigkeit der ePässe der 1. Generation, die ab 2005 ausgegeben wurden, ist rechnerisch abgelaufen.
  • Der ePass ist zusätzlich auch maschinenlesbar. Am unteren Rand der ersten Reisepassseite, also in der harten, durchsichtigen Folie befindlichen Seite, findet man einen zweizeiligen Text aus Buchstaben, Zahlen und Zeichen. Diese Seite muss man benutzen, um z.B. elektronisch einchecken zu können oder durch die elektronische Passkontrolle zu gelangen, d.h., sie wird an diversen Automaten durch Lese-Schlitze gezogen oder man muss sie vollflächig in vorgegebene Raster einlegen, damit der Automat die Zeilen auch auslesen kann. Beim ersten Mal passiert es sehr oft, das man nicht so sicher ist, was man an einem solchen Automaten tun soll; also bleibt nur die Möglichkeit, einen Beamten zu Hilfe zu rufen oder anderen Reisenden mal über die Schulter zu schauen, wie die das so lösen…
  • Der Reisepass muss mindestens bis einschließlich dem Tag der Ausreise gültig sein. Normalerweise wird das aber so gehandhabt, das der Reisepass zum Datum der Einreise plus ein halbes Jahr, also 6 Monate zusätzlich, gültig sein muss. Das ist in jedem Fall die sicherste Variante und wird auch bei der Einreise in andere Länder dieser Welt so gefordert. Tipp: Man tut also gut daran, rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen, unabhängig davon, ob der derzeitige noch ein paar Wochen gültig ist oder nicht.

Die Anreise. Gibts noch was zu beachten?

Ei sischeeeeer!

Kurz vor der Landung gibt das Bordpersonal das blau-weiße Zollformular „CBP Declaration Form 6059B“ aus.

Hierbei handelt es sich um ein Zollerklärung, auf der man angeben muss, was man während seiner Einreise so in die Staaten einführen möchte. Mache entsprechende Angaben genau und ehrlich!

Dein Vor- und Zuname, Deine Adresse, Deine Reisepassnummer und Deine Flugnummer sind z.B. einzutragen.

Was noch alles in dieses Formular eingegeben werden muss erfährt man hier: LINK

Bei der Einreise legst Du das Formular einfach unter das Deckblatt Deines Reisepasses. Fertig.

Tipp: Halte deshalb Deinen Reisepass und einen Stift während des Fluges bereit, dann entfällt lästiges Suchen oder Herumwühlen so kurz vor der Landung. Deine Mitreisenden werden es Dir danken und Du ersparst Dir unnötigen Stress.

Aber: Wer es nicht schaftt, sein Zollformular während des Fluges auszufüllen, kann bei Ankunft am ersten Zielairport dieses nachholen; allerdings hält das auf und die Schlange vor der Immigration wird länger und länger…


Nach der Ankunft…

Dieses kleine Video des U.S. Customs and Border Protection erklärt im Wesentlichen das Einreiseprodzedere:

Wie im Video dargestellt entscheidet man sich, ob man an einen

  • „APC“ (Automated Passport Control) Automaten tritt, um seine Daten einzugeben und seinen ePass auslesen zu lassen; das sollte für die Mehrzahl der Reisenden zutreffen. Die Sprache ist einstellbar, am Ende gibt es einen Ausdruck für den Beamten der Einreisebehörde, den man vorlegen muss. APC funktioniert derzeit nur für Reisende mit einem gültigen ESTA, die seit 2008 wenigstens einmal in die USA eingereist waren, für Kanadier und selbstverständlich für US Bürger. An welchen Airports sind diese Automaten aufgestellt? Hier: LINK
  • „Global Entry“ ist ein Teil des “ CBP’s Trusted Traveler Programs“ und ist eher für Leute geeignet, die viel in die Staaten ein- und ausreisen und als besonders vertrauenswürdig gelten. Diese können die „Global Entry“ Automaten nutzen und an vielen Airports durch extra gekennzeichnete Bereiche ihre Wartezeit bei der Einreise verkürzen. Wo wird dieser Service angeboten? Hier: LINK

Beide Systeme sind optisch gut voneinander getrennt.

Oft halten sich Beamte der „U.S. Customs and Border Protection“ in der Nähe der Automaten auf, welche man um Hilfe bitten kann, sollte man sich des Ablaufs nicht ganz sicher sein.

Es kann durchaus vorkommen, das diese Beamten Reisende gleich in die Warteschlange vor den Immigration-Schaltern verweisen und an den „APC“ Automaten vorbeischleusen. Wichtig ist, deren Anweisungen stets Folge zu leisten!


Die Immigration.

Die Immigration ist sozusagen die letzte Hürde vor einer erfolgreichen Einreise in die USA.

Geduldig wartet man in der oft gut gefüllten Warteschlange und bewegt sich nicht über die dicke gelbe Linie, die den Wartebereich von der Kontrollzone sichtbar abgrenzt – das wird gar nicht gerne von den Officers gesehen!

Meist wird man durch Zurufe oder Handzeichen dazu aufgefordert, an einen der freigewordenen Schalter zu treten.

Hier legt man seinen Reisepass mit inneliegendem Zollformular vor, lässt sich bereitwillig Fingerabdrücke nehmen (elektronisch) und die Iris der Augen scannen.

Ehepaare und Eltern mit ihren Kindern (die mit im gleichen Haushalt leben) dürfen normalerweise zusammen an den Schalter treten. Auch wird dies akzeptiert, wenn man z.B. mit seinen Eltern reist und für diese dolmetschen muss (Wichtig ist der entsprechende Hinweis auf diesen Umstand!) .

In der Regel wird man nach dem Grund der Reise in die Vereinigten Staaten gefragt.

Es ist jede Frage ordentlich zu beantworten. Je nach Beamten kann das sehr schnell gehen, manchmal aber auch geraume Zeit dauern. Dann bitte keine Unruhe aufkommen lassen! Auch wenn z.B. der Termin eines Anschlussfluges näher rückt.

Nur dieser Beamte entscheidet darüber, ob man einreisen darf oder wieder nach Hause geschickt wird! Bleibt also geschmeidig und lasst keine Unklarheiten aufkommen.

Spricht man schlecht oder kaum Englisch, so ist es eine gute Idee, den Beamten darauf aufmerksam zu machen. Man kann z.B. im Vorfeld einen kleinen Zettel vorbereiten, auf dem man darum bittet, der Beamte möge doch langsam sprechen. Die Damen und Herren am Schalter wissen dann schon Bescheid und passen sich bei der Befragung an. Das klappt immer ganz gut, soweit wir das bisher beobachtet haben.


Stempel und Kärtchen…

Achtung! Ist der Beamte zufrieden mit den gemachten Angaben, bekommt man den Reisepass mit entsprechenden Eintragungen und Einreise-Stempeln wieder zurück.

Auf einer der letzten Seiten diese Dokuments wird ein Kärtchen angeheftet. Das ist der Ausreisenachweis, welcher bei der Ausreise wieder durch einen Beamten entfernt wird. Er gilt als ein Beleg der fristgerechten Ausreise aus den USA.

Es ist unbedingt darauf zu achten, diese Karte während des USA Aufenthaltes nicht zu verlieren!

Auch ist es ratsam, bei der Ausreise auf die Entfernung dieser Karte zu achten, damit es bei der nächsten Einreise keine Probleme gibt. Also den Beamten ruhig mal auf die Finger schauen – es sind auch nur Menschen! Bei Unklarheiten ruhig mal nachfragen…


Wir wünschen gutes Gelingen bei der Ausfüllung des ESTA Antrags und der Einreise in die USA!


Mehr Infos zum Thema „ESTA Antrag“ in der Southwestler- Show !

In der Southwestler-Show, unserem USA-Southwest-Podcast, gibt es zum Thema „ESTA Antrag“ jede Menge ausführliche Tipps und Tricks zum Anhören, Downloaden und Ausdrucken: hier.

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