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Die Gepäckbestimmungen. Alles was man wissen muss.

Gepäckbestimmungen

Die Gepäckbestimmungen.

Für den Flug-Reisenden spielen in heutiger Zeit die Gepäckbestimmungen der Airlines eine äußerst wichtige Rolle. Die Beachtung der jeweils aktuellen Vorschriften ist ein Garant für problemfreies Fliegen. Das Nichteinhalten der Regeln führt unweigerlich zu unnötigen Problemen und vermeidbarem Ärger. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Reise selbst, sondern auch das infrage kommende Gepäck ordentlich zu planen bzw. zu managen…


Als Erstes: was hast Du vor?

Check it out! Welcher Typ von Reisender bist Du?

  • Eher der „Stadtfreak“? Du liebst Metropolen wie San Francisco, L.A. oder Las Vegas? Legst Wert auf Party, sehen und gesehen werden? Machst aber auch mal einen Tag lang einen Pflicht-Abstecher zu den Naturhighlights wie dem Grand Canyon? Beschränkst dich dabei aber nur auf die Overlooks. Dann pack entsprechende Klamotten ein! Für jeden Stopp ein passendes Outfit; oder besser zwei! Und genügend verschiedene Schuhe, Makeup, Haargel etc.. Nichts ist schlimmer als jeden Tag gleich auszuschauen!!!
  • Doch etwa der „Roadtripper“? Du hast für jede Gelegenheit etwas dabei. Wirklich clever! Kannst leichtere Wanderungen mit Rucksack unternehmen und das Shirt so richtig durchschwitzen, tust dich alternativ dazu aber auch leicht, mal den guten Restaurantbesuch im“feinen Zwirn“ zu absolvieren. Lümmelst dagegen beim Meilenfressen in der Jogginghose rum und rennst mit dem völlig zerknautschten Teil auch im Supermarkt umher. Kennt dich ja keiner…
  • Der Techniker. Praktisch (und) unheimlich! Diese Spezies schleppt alles mit auf den Trip, was irgendwie nützlich sein kann: Die komplette Fotoausrüstung, Stative, Actioncams, Laptop, GPS-Handhelds, Powerbanks, diverse Übertragungs- und Verlängerungskabel, Verteilerdosen, Straßennavi und Mobiltelefone genauso wie Campinggear, Wasserfilter, Karten und Reiseführer, Kopfhörer, mobile Festplatten mit Filmen und Musik bestückt. Selbst die Klamotten sind von „alltagstauglich“ bis hin zur „Ausgehrobe“ sorgfältig ausgewählt und verstaut. Alles perfekt vermessen und abgewogen – kein Gepäckstück ist zu schwer; nichts wird dem Zufall überlassen…
  • Oder gar die Hardcore-Version? Du bist immer draußen in der Natur. Herkömmliches Reiseoutfit verwendest du einzig beim Hin- und Heimflug, ansonsten findet man in deinem Gepäck nur Outdoorausrüstung pur. Die äußere Hülle trägst du bei Bedarf auch mal mehrere Tage hintereinander; Schlimmeres verhinderst du mit jeder Menge Deo Roll-On; bist ja naturverbunden…

Vorbereitung ist die halbe Miete…

Entsprechend deiner Vorhaben solltest du vorab schon einmal den Umfang und das Gewicht deiner Koffer, Taschen oder Rucksäcke sowie des Handgepäcks checken, um beim endgültigen Packen, aber auch schon bei der Flugbuchung gut vorbereitet zu sein. Das erlaubte Gesamtgewicht hängt zum einen von den Gepäckbestimmungen der Airline ab, mit der du fliegen wirst, zum anderen von deiner Buchungsklasse (also Economy, Premium Economy, First- oder Business Class).

Es macht also durchaus Sinn, sich mal die Preisunterschiede anzusehen, gerade wenn man mehr als 1x 23 Kg (bei vielen Airlines in der Economy Class üblich) an aufgegebenen Gepäck mitnehmen möchte. Auch können die Preise für Übergepäck oder Sperrgepäck niedriger sein, sollte man ein oder zwei Beförderungsklassen besser buchen (abgesehen von weiteren Anehmlichkeiten, die man dazu erhält).


Vergleichen ist Trumpf!

Weißt du über deinen entgültigen Gepäckumfang Bescheid, dann bist du für die Flugbuchung bestens gerüstet. Also nicht den erstbesten Billigflug buchen, sondern das „große Ganze“ im Auge behalten! Das kann sich durchaus auszahlen…


Die Regeln.

Je nach dem, mit welcher Airline/Airlines du in den Südwesten fliegst: alle haben ihre eigenen Gepäckbestimmungen. Diese ähneln sich in der Regel, manchmal weichen sie aber voneinander ab.

Es gibt immer wieder hier und da eine Menge Bewegung in diesem Bereich. Es ist also wichtig, sich genau mit den aktuellen Gepäckbestimmungen der Airlines zu befassen, die dich zum Ziel und auch wieder zurück befördern werden.

Anschließend findest du Links zu den einzelnen Regulierungen der wichtigsten Airlines, die dich nach USA Southwest fliegen.


Pack it out!

Nicht nur Ärger, sondern auch jede Menge Gewicht kannst du sparen, wenn du all die Dinge zu Hause lässt, die ohnehin an Bord nicht erlaubt sind. Das wären beim aufgegebenen Gepäck (Koffer, Reisetasche) z.B.:

  • leicht entflammbare Gegenstände und Stoffe wie Benzin, Gaskartuschen für Kocher, Sturmfeuerzeuge, Sprengstoff, Feuerwerk, Feuerzeugbenzin, Pyrotechnik, Streichhölzer usw.
  • Reizgas, Pfefferspray, Spezialkleber
  • entflammbare Sprays wie Sprühstärke, Farbspray, WD40 (Sprühöl), Imprägnierspray für Schuhe/Zelte u.ä.
  • Anti-Bären-Spray, Mückenspray usw. (über 118ml / 4fl oz Füllmenge)
  • alkoholische Getränke über 70 Vol%
  • Brennpaste, Grillanzünder o.ä.
  • Alle möglichen Maschinen mit Verbrennungsmotor müssen einen entleerten Tank haben; das gilt auch für Campingkocher usw.. (Diesen Punkt unbedingt vorher mit der Airline abklären; oft sind die internen Vorschriften strenger als die international üblichen.)
  • Kabellose Lockenstäbe
  • Elektroroller, Smart Scooter, Hover Boards, elektr. Krankenfahrstuhl
  • Überraschungseier (Ü-Eier)
  • Gerätschaften, die Quecksilber enthalten, wie diverse Thermometer, Barometer o.ä.
  • Betankte Druckluftflaschen und Kartuschen, z.B. für den Taucheinsatz oder medizinische Geräte
  • Sauerstoffflasche
  • E-Zigarette
  • Samsung Galaxy Note 7
  • Frischwaren aller Art wie Obst, Gemüse, Wurst, Sandwiches, Brot usw.; Fleisch, egal ob frisch oder in jeglicher Weise verpackt (bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen bis zu 500 USD!)
  • Lebende Tiere (nur mit Absprache mit der Airline)
  • Produkte, die aus Tieren gefertigt wurden, die dem Artenschutzabkommen unterliegen oder von Tieren, Pflanzen oder weiteren Lebewesen stammen, die mit diesem Abkommen unter Schutz gestellt wurden, wie z.B. Erzeugnisse aus Elfenbein oder dieses unbearbeitet, Elefantenleder, exotische Felle, diverse Vögel oder deren Federn, Pelze, Tatzen, Hörner, Schwänze, Hände; Korallen, diverse Muscheln usw. stehen oft ebenfalls auf der Liste. (niemand kann sich herausreden – Internet gibt es eigentlich überall auf dieser Welt; spätestens am Airport kann man sich kundig machen, ob man das Risiko der Mitnahme eingehen möchte oder nicht).

Lithium-Ionen Akkus? Gepäckbestimmungen – Sonderrolle!

  • Defekte oder beschädigte Lithium Ionen Akkus sind im gesamten Flugzeug verboten, auch im aufgegebenen Gepäck
  • das gilt ebenso für Geräte, die von einem Rückruf betroffen sind oder waren
  • Geräte, die einen Lithium-Ionen-Akku fest verbaut haben; d.h. viele Smartphones oder Tablets, deren LI-Akku man nicht herausnehmen kann, dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, wenn der Lithium-Anteil mehr als 2 g ist oder die Nennenergie mehr als 100 Wh beträgt
  • Lithium-Ionen-Akkus, wenn auch nur als Ersatz
  • Powerbanks, Powerpacks, Battery Packs
  • Tragbare Geräte, die Akkus mit einer Nennleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh (wie Akkuwerkzeuge, Laptops, große Drohnen usw.) verwenden, kann man im aufgegbenen Gepäck mitführen, wenn die entsprechende Airline ihr „O.K.“ dazu gegeben hat. Es ist also wichtig, dass man vorher unbedingt bei seinem Beförderer nachfragt, sonst kann es u.U. passieren, dass man diverse Gerätschaften am Airport zurücklassen muss (Ersatzakkus müssen dagegen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden)
  • alle Lithium-Ionen-Akkus, die über eine Nennleistung von mehr als 160 Wh verfügen, sowie deren Ersatzakkus, dürfen nicht an Bord eines Flugzeuges verbracht und mitgeführt werden

Teilweise wird bei den Fluggesellschaften noch unterschieden, ob diverse Geräte zum privaten oder geschäftlichen Gebrauch oder aus medizinischen Gründen mitgeführt werden. Die einzelnen aktuellen Regeln findet man auf den entsprechenden Websites, die wir etwas zuvor verlinkt haben.


Größe des aufgegebenen Gepäcks.

Richtmaß für Koffer, Reisetaschen, Rucksäcke etc., also Gepäck, welches die Ausmaße des Handgepäcklimits überschreitet, ist bei den meisten Airlines, die den USA Südwesten anfliegen, 158 cm Gesamtlänge.

Das ist eine recht eigenwillige Angabe, aber diese setzt sich aus der Länge, Breite und Höhe des Koffers/ Reisetasche/ Rucksack usw. zusammen.

Auf unseren Reisen haben wir bisher noch niemanden gesehen, der mit dem Maßband die Koffer der Passagiere nachmisst, aber an diese Richtwerte sollte man sich besser halten.

Das Gewicht deines aufgegebenen Gepäcks.

Wie schon erwähnt, gibt es Unterschiede zwischen den Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaften. Wir geben hier einen Überblick, wie die Mehrzahl der Airlines das derzeit händelt. Abweichungen davon oder Änderungen der Regeln sind durchaus möglich. Also Unklarheiten unbedingt vorher mit dem Beförderer abklären!

  • Normalerweise sind 23 Kilogramm oder 50 Pfund pro Gepäckstück gängige Praxis. Das gilt für jedes aufgegebene Gepäckstück in der Economy Class, mit welcher die meisten Leute in den USA Südwesten reisen. Das Erste ist frei, jedes weitere kostet einen deftigen Aufpreis. Das gilt auch für Gepäckstücke, die schwerer sind als 23 kg!
  • In der Premium Economy Class sind oft zwei Gepäckstücke a 23 kg im Ticketpreis inkludiert.
  • In der Business Class sind es oft schon zwei Gepäckstücke a 32 kg, die aufpreisfrei mitbefördert werden.
  • Wichtig ist, dass keines der Gepäckstücke die Freigrenze überschreiten darf; d.h. in der Economy Class bzw. Premium Economy Class darf keines der Koffer bzw. Reisetaschen die 23 kg – Grenze überschreiten . Das gilt logischerweise in der Business Class für die 32 pro Gepäckstück.
  • Das Zusammenrechnen des Gewichtes aller eigener Gepäckstücke und das Teilen der Gesamtgewichtsumme durch die Anzahl der mitgeführten Koffer o.ä. funktioniert nur in der Theorie; unter dem Strich darf man die pro Gepäckstück zulässige Freimenge nicht überschreiten! Da kennen die Mitarbeiter am Check In keine Freunde!

Die große Unbekannte der Gepäckbestimmungen: das Handgepäck!

Diese Überschrift haben wir nicht ohne Grund gewählt. Das „Handgepäck“ bekommt ab dem Zeitpunkt, wo man den Airport bzw. das Flugzeug betritt, die internationale Bezeichnung „Carry On“. Es bleibt dieselbe Tüte, Tasche, Rucksack oder Trolli; in der Luftfahrtbranche nennt man es „Carry On“. Nicht mehr, nicht weniger.

Vielen Reisenden scheint das immer noch suspekt; manch einer weiß auf seiner gesamten Reise nichts mit diesem Begriff anfangen zu können. Also: das „Carry On“ ist das „Handgepäck“. Fertig.

In der Regel läuft es so…

Auch für das Handgepäck gibt es natürlich spezifische Gepäckbestimmungen. Durchgesetzt hat sich folgendes Maß: 55 x 35 x 25 cm (Länge x Breite x Höhe).Warum? Man muß das Teil schließlich in das Gepäckfach über dem Sitz oder unter den Sitz des Vordermanns schieben können.

Ist das Handgepäck offensichtlich zu groß, macht der Airlinemitarbeiter am Check In normalerweise darauf aufmerksam, das das „Carry On“ das erlaubte Maß überschreitet und besser aufgegeben werden sollte. Damit dies nicht passiert stehen in der Nähe des Check In – Bereichs der Airline oft sogenannte „Gepäckrahmen“; prinzipiell gesehen eine Schablone, der das Handgepäck entsprechen sollte. Einfach mal das Gepäckstück dort hineingeben, dann sieht man gleich was los ist…

Einfach, aber kompliziert…

Nun ist das aber nicht ganz so easy, wie es sein könnte. Diese Maße gelten seit vielen Jahren. Die Hersteller von Taschen, Koffern und Beautycases könnten also genormte Produkte auf den Markt bringen. Jeder Fluggast besäße irgendwann einmal so ein Teil, und alles wäre gut. Ein Label drauf „genormtes Handgepäck“ oder so etwas in der Art – fertig. Doch man tut sich schwer…

Alle Fluglinien haben verschiedene Regularien zum Handgepäck (genau so ein Durcheinander wie beim „aufgegebenen Gepäck“). Billigairlines setzen das Handgepäck bei 6 bis 8 Kilogramm an, bei den „großen“ Mitbewerbern darf das Ding in manchen Fällen bis zu 23 kg wiegen! Was für ein Unterschied!

Wiegt irgend jemand auch einmal nach?

Gängig ist die Sichtprüfung. Kommt den Mitarbeitern am Check In oder beim Besteigen des Fluggerätes das Gepäckstück nicht zu groß oder zu schwer vor geht die Mitnahme in die Kabine erfahrungsgemäß in Ordnung.

Es kann aber z.B. beim „Durchleuchten“, wenn also das Handgepäck durch den Scanner befördert wird, vorkommen, dass das Sicherheitspersonal dazu auffordert, das Handgepäckstück wie einen gewöhnlichen Koffer aufzugeben, da es zu groß oder zu schwer ist, um in die Handgepäckablagen der jeweiligen Maschine verbracht zu werden.

Wie dann die weitere Abfolge vonstatten geht, erklärt das Personal dem Reisenden dann genauer. Um sich vor solchen Unwegsamkeiten zu schützen, reduziert man besser das Handgepäck auf das Nötigste und geht so auf „Nummer Sicher“…

Elektronik im „Carry On“?

Ein sehr interessantes Thema innerhalb der Gepäckbestimmungen! Ja, man darf elektronische Geräte mitführen – das sollte bekannt sein…

Handys, Tablets, Laptops – egal, wie sie auch bezeichnet werden; alle sollten während des Fluges den „Flugmodus“ eingeschaltet haben. Den gibt es z.B. auch an modernen Kameras, die z.B. das Handy als Fernbedienung nutzen.

Ein Laptop in einer zusätzlichen Tasche mitnehmen, quasi als zweites Handgepäckstück? Ist bei den meisten Airlines grundsätzlich erlaubt.

Du hast noch mehr Equipment dabei? Uns Southwestlern geht das ähnlich…

Der obligatorische Fotorucksack mit mehreren Objektiven, einer GoPro nebst Zubehör, z.B. einem elektronischem Gimbal für wackelfreie Aufnahmen, die mobile Festplatte zur Sicherung all der Fotos und Videos, LED-Panels zur besseren Ausleuchtung von Motiven plus die 4K – Drone und allem, was so dazugehört?

Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn man näher untersucht wird…

Regel Nr.1: ruhig und besonnen bleiben…

Du wirst bei der Sicherheitskontrolle „herausgezogen“, weil sich in deinem Handgepäck lauter interessante Dinge befinden? So what! Bist ja selber schuld… 😉

Wichtig ist schon vor der Abreise: alles in deinem Gepäck, was irgendeinen Akku besitzt, AUFLADEN!!! Kontrolliert man dich und dein Gepäck genauer, müssen alle elektronischen Geräte einschaltbar und funktionstüchtig sein!

Das bedeutet: auch wenn ihr euer Mobiltelefon oder Smartphone während der teils langen Wartephasen auf einem Airport benutzt, verhindert, dass der Akku gänzlich lehrgenuddelt wird. Das Ding muss man bei Aufforderung vorführen können, um zu zeigen, dass dies nicht als Sprengstoffdepot o.ä. genutzt wird. Es macht demnach Sinn, ein entsprechendes Ladekabel im Handgepäck mitzuführen und den Geräteakku am Leben zu erhalten.

Also: im Falle eines gründlicheren Checks eures Handgepäcks heißt es: Ruhe bewaren und allen Ansagen der Kontrolleure Folge leisten. Ja – das gehört nun mal zu den Gepäckbestimmungen – auch wenn es lästig ist…

Was gehört definitiv nicht ins Handgepäck?

  • Frischwaren aller Art wie Obst, Gemüse, Wurst, Sandwiches, Brot usw.; Fleisch, egal ob frisch oder in jeglicher Weise verpackt (bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen bis zu 500 USD!)
  • Sprengstoff
  • Handfeuerwaffen
  • Hieb- und Stichwaffen
  • Nunchucks
  • Schlagringe
  • Messer
  • Scheren
  • entflammbare Sprays , z.B Haarspray, Mückenspray, Deo
  • Feuerzeuge
  • Streichhölzer
  • Samsung Galaxy Note 7
  • entflammbare Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeugbenzin
  • Reizgas
  • Pfefferspray

Also alles Dinge, die Personen schädigen oder am Flugzeug Schaden anrichten können.

Was darf im Carry On mit Einschränkungen mitgeführt werden?

  • Getränke (Flasche darf nicht über 100ml Inhalt haben)
  • Alkohol, wenn er weniger als 70%Vol hat (Flasche darf nicht über 100ml Inhalt haben)
  • Deo Roll-on (im wiederverschließbaren „Ziplock“ – Beutel)
  • Haarwäsche, Duschbad usw. (Pro Packung dürfen nicht mehr als 100ml enthalten sein. Solche Reisegrößen bekommt man in jedem Drogeriemarkt. Alles im wiederverschließbaren „Ziplock“ – Beutel mitführen!)
  • Achtung: alle einzeln verpackten Flüssigkeiten in deinem Handgepäck dürfen die Gesamtmenge von 1 Liter nicht übersteigen.
  • E-Zigarette
  • Ersatzbatterien/ Ersatzakkus (in Originalverpackung oder einzeln im Ziplock – Beutel)
  • Lithium-Ionen-Akkus (im Ziplock – Beutel , nicht größer als 160 Wh), z.B. Ersatzakkus für Kameras oder Drohnen
  • Smart Bags mit herausnehmbaren Akku. Weiter unten gibt es mehr dazu!

Was sollte ins Handgepäck?

  • das Mobiltelefon,
  • iPad, Kindle, eBook Reader o.ä.,
  • eine Powerbank,
  • mobiles Navigationsgerät

Alle Geräte, deren Lithium-Ionen Akku oft fest verbaut, also nicht herausnehmbar ist.

Ein „Smart Bag“ oder auch „Smart Luggage“ als Handgepäck.

Wir besitzen kein „Smart Bag“ und leben immer noch! Woohoo! Doch bei unserer Rechere zu den Gepäckbestimmungen ist dieser Begriff das eine oder andere Mal aufgekreuzt…

Das ist prinzipiell ein Gepäckstück mit integrierter Aufladestation für Smartphone, Tablet oder Laptop mit zusätzlichen Funktionen – oder auch nicht – je nach Modell…

Wer also so ein Teil nutzt oder nutzen möchte informiert sich z.B. hier:

Viele Airlines wollen so ein Ding aber nicht an Bord haben, schon gar nicht im Frachtraum. Die Idee hinter solch einem via USB stromspendenden Gepäckstück ist recht cool, allein der fest verbaute Akku ist für die Fluggesellschaften der blanke Horror!

Gerade amerikanische Airlines sind da extrem sensibel…

Bevor man also seinen Koffer/Rucksack in seine Einzelteile zerlegen oder gar zurücklassen mus, raten wir einfach dazu: lasst das Teil zuhause und steckt euch eine ordentliche Powerbank ins Handgepäck; die ist genauso effektiv und auch noch problemlos…


Hund und Katz…

Auch wenn es relativ unüblich ist: manche Reisende „müssen“ unbedingt ihr Haustier, meist ein Hund oder eine Katze, auf ihre Reise mitnehmen.

Muss das sein? Bevor man uns nun attackiert: wir sind besorgt um das Wohl eurer Haustiere!

Für diese gehört unserer Ansicht nach ein Flugzeug nicht unbedingt zum natürlichen Umfeld. Auch das Fliegen selbst haben sich eure Pets nicht ausgesucht. Das liegt ganz alleine in eurer Hand. Ihr entscheidet, was mit eurem Liebling geschieht und was ihr diesem zumuten wollt…

Prüft also erst einmal, ob ihr den „besten Freund“ nicht besser dort unterbringt, wo ihr zuhause seit. Eltern, Nachbarn, Freunde, Kollegen, evtl. auch eine Tierpension können euer Problem lösen. Kümmert euch also vorher um diese Angelegenheit.

Klar gibt es bei Instagram und Co. diverse Fotos, wo ständig das Haustier an alle möglichen Plätze mitgeschleppt wird. Das erzeugt logischerweise den Eindruck, als stelle dies keine Anstrengung für den kleinen Kumpel dar.

Wir sind keine Tierärzte, aber der normale Menschenverstand schreit an dieser Stelle: „Nooooo!“. Wir empfehlen daher einfach: lasst es bleiben, wenn ihr euren Buddy so richtig liebt.

Wenn es wirklich nicht anders geht, dann erkundigt euch über die entsprechenden Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline, mit der ihr fliegen möchtet, wie die Beförderung der Haustiere zu händeln ist.


Zollfreie Reisemenge.

Aaaaaach, wie das klingt! So prima bürokratisch! So mega akkurat! Einfach: Grrrrrrrrrrr!

Ok. In unserer super ordentlichen Welt muss alles seine super Ordnung haben. So weit, so klar…

Viele Urlauber sind oft schlichtweg total verunsichert, was sie nun einkaufen und mit nach Hause bringen können.

Wir versuchen mal Licht ins Dunkel zu bringen…

Die Reisefreimenge für Deutsche Touristen beträgt (Stand 2019):

  • 430 Euro für alle Reisenden, die über 15 Jahre alt sind.

  • 150 Euro für alle Reisenden, die unter 15 Jahre alt sind.

Das heißt nicht, dass man sich beim Shoppen in den USA nun unbedingt zurückhalten muss. Alles, was die Reisefreimenge übersteigt, muss eben bei der Einreise nach Deutschland versteuert werden. Dadurch verringert sich logischerweise der Preisvorteil, den man evtl. in einem Factory Outlet o.ä. erzielt hat, wieder.

Das kann bis 700 Euro (über der Reisefreimenge) pauschal geschehen und ist gängige Praxis. Hierfür werden 17,5% Abgaben erhoben.

Alle weiteren Abgaben werden nach dem Zolltarif berechnet.

Wichtig ist, alle Kaufbelege der in den USA erstandenen Waren aufzuheben und mitzuführen!

Bedeutet: wer mit seinen Einkäufen die Reisefreimenge überschreitet, muss, nachdem er sein Gepäck am Heimairport abgeholt hat, freiwillig den Zollbeamten Auskunft geben. Tut man dies nicht und versucht, die Beamten zu täuschen, kann das sehr unangenehm werden. Das ist Steuerhinterziehung und wird dementsprechend geahndet.

Hier kommt man direkt zur entsprechenden Seite des Deutschen Zolls: LINK

Leser aus der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich usw. informieren sich bitte über die landeseigenen Informationsstellen, wie die zollfreie Reisemenge jeweils gehandhabt wird.


Wir wünschen ein entspanntes Packen mit den Gepäckbestimmungen und eine problemfreie Reise in die USA!


Mehr Infos zum Thema „Gepäckbestimmungen“ in der Southwestler- Show !

In der Southwestler-Show, unserem USA-Southwest-Podcast, gibt es zum Thema „Gepäckbestimmungen“ jede Menge ausführliche Tipps und Tricks zum Anhören, Downloaden und Ausdrucken: hier.

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